Auftragsbedingungen für Prospektbeilagen

Auftragsbedingungen und wichtige Informationen

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Für die Vollständig- und Richtigkeit der jeweiligen Lieferung ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

Prospektanlieferung für Beilagen
• Annahme: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
• Frühester Anliefertermin: 7 Tage vor Erscheinen
• Spätester Anliefertermin: 5 Werktage vor Erscheinen
• Anlieferung Digitale Beilage: als PDF per E-Mail
• Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die genannten Fristen eingehalten werden, um eine optimale Abwicklung gewährleisten zu können.

Anlieferung zu anderen Zeiten bedingt eine Zwischenlagerung zulasten des Auftraggebers.
Anlieferung der Beilagen frei Haus mit vollständigen Begleitpapieren Lieferschein mit folgenden Angaben: Beilagentitel, Beilagentermin, zu belegendes Objekt und Ausgabe, Auftragsgeber, gelieferte Menge je Ausgabe und gelieferte Gesamtmenge. Kosten, die durch nicht termingerechte Anlieferung der Beilagen oder einen verspäteten Rücktritt entstehen, trägt der Auftraggeber.

Warenproben können nicht beigelegt werden.
Die Veröffentlichung eines kostenlosen Hinweises liegt im Ermessen des Verlages.

Teilbelegung: Mindestens 11.000 Stück, 10% Aufschlag. Belegung der Regionalausgaben ohne Aufschlag.

Anlieferungsadresse: sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG, Druckzentrum Schleswig-Holstein, Fehmarnstraße 1, 24782 Büdelsdorf.

Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden.

Rücktrittstermin
Letzter Rücktrittstermin: 10 Kalendertage vor Erscheinen. Bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % auf Basis der niedrigsten
Gewichtsstufe.
Reservierungen: nach Absprache mit dem Verlag ist eine beiderseits unverbindliche Reservierung von Terminen möglich. Spätestens 8 Wochen vor Erscheinungstermin ist eine verbindliche Zu-/Absage erforderlich.

Mindestauflage:
Tageszeitung auf Anfrage, Anzeigenblätter 5.000 Exemplare innerhalb eines Titels

Teilbelegungen
Teilbelegungen sind nach Rücksprache mit dem Verlag möglich.

Beilagenauflage
Die Beilagenauflagen sind teilweise aufgerundet, um Auflagenschwankungen auszugleichen; bedingt durch die maschinelle Verarbeitung ist es notwendig, einen Verarbeitungszuschuss von mindestens 1 % der Beilagenauflage anzuliefern.

Fremdwerbung
Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung für den Auftraggeber enthalten.

Beilagenhinweise
Soweit möglich weist der Auftragnehmer tagesaktuell auf die beiliegende Werbung hin.

Fehlstreuungen
Fehlstreuungen können sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der Zusammenstellung aus den Zeitungen herausfallen. Bedingt durch die technische Verarbeitung kann eine 100-prozentige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 3 % Fehlzustellungen oder Verlust gelten als verkehrsüblich. Bei Einzelblattbeilagen sind erhöhte Mehrfachabzüge möglich. Bei Fehlstreuungen im Rahmen des Verkehrsüblichen oder infolge von Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.

Technische Richtlinien
Bitte beachten Sie unbedingt für die Produktion Ihrer Prospekte unsere technischen Richtlinien auf den folgenden Seiten. Prospekte, die nicht diesen Richtlinien entsprechen,
können grundsätzlich nicht verarbeitet werden. Bitte informieren Sie im eigenen Interesse Ihre Druckereien/Speditionen über die zwingende Einhaltung der Auftragsbedingungen und technischen Richtlinien des Verlages.

Kann ein Auftrag aufgrund von höherer Gewalt nicht termingerecht ausgeführt werden, behält sich der Verlag ein Schieberecht auf den nächstmöglichen Erscheinungstermin
vor. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.