Auftragsbedingungen für Beilagen

Allgemeines:
Für die Vollständig- und Richtigkeit der jeweiligen Lieferung ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

Beilagenauflage:
Die Beilagenauflagen sind teilweise aufgerundet, um Auflagenschwankungen auszugleichen; bedingt durch die maschinelle Verarbeitung ist es notwendig, einen Verarbeitungszuschuss von mindestens 1 % der Beilagenauflage anzuliefern.

Fremdwerbung:
Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung für den Auftraggeber enthalten.

Beilagenhinweise:
Soweit möglich weist der Auftragnehmer tagesaktuell auf die beiliegende Werbung hin.

Fehlstreuungen:
Fehlstreuungen können sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der Zusammenstellung aus den Zeitungen herausfallen. Bedingt durch die technische Verarbeitung kann eine 100-prozentige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 3 % Fehlzustellungen oder Verlust gelten als verkehrsüblich. Bei Einzelblattbeilagen sind erhöhte Mehrfachabzüge möglich. Bei Fehlstreuungen im Rahmen des Verkehrsüblichen oder infolge von Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.

Technische Richtlinien für Beilagen

Angaben zum Produkt

Format:
Mindestformat: DIN A6 (105 mm x 148 mm). Unterschreitungen sind technisch nicht möglich.
Maximalformat: 235 x 315 mm.*
* Größere Maximalformate auf vorherige Anfrage.

Exemplargewichte:
Das Gewicht einer Beilage darf 60 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim Auftragnehmer erforderlich.
Besonderheiten wie Halfcover, Einleger etc. sind vorab dem Auftragnehmer zu melden.

Einzelblätter:
Einzelblätter im Format DIN A6 und DIN A5 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/m² nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A5 bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 140 g/m² aufweisen. Größere Formate als DIN A4 mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m² sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 mm x 297 mm) zu falzen. Das maximale Flächengewicht von Einzelblättern darf ohne Rücksprache 200 g/m² nicht überschreiten.

Mehrseitige Beilagen:
Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 60 g/m² erforderlich, oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. Für alle höheren Umfänge ist ein Flächengewicht von mindestens 50 g/m² erforderlich.
Die Prospektdicke darf 2 mm nicht überschreiten. Glatte Papieroberflächen sind zu vermeiden und können zu erhöhten Mehrfach- und Fehlabzugsquoten führen.
Beilagen im Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben.

Richtlinien zur Verarbeitung

Falzarten:
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello (Z)- und Altarfalz sind maschinell nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen müssen den letzten Falz an den langen Seiten haben.

Beschnitt:
Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein.

Angeklebte Produkte:
Angeklebte Postkarten sind in der Beilage innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage (z. B. Postkarten) angeklebt werden.

Beilagen mit Ein- & Umlegern:
Für Beilagen mit Ein- & Umlegern gelten besondere technische Voraussetzungen. Bitte vorher Rücksprache mit dem Medienhaus halten.

Verpackung und Transport

Anlieferungszustand:
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird.

Lagen:
Die kantengeraden Lagen müssen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen.  Einzelne Lagen dürfen weder verschnürt noch verpackt angeliefert werden.

Palettierung:
Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrwegpaletten (Maximalgewicht 8oo kg; maximale Höhe 1,20 m einschl. Verpackung) gestapelt sein. Eine Paketanlieferung ist nicht möglich. Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken. Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt, ist darauf zu achten, dass die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts- und Mengenangabe gekennzeichnet sein.

Hinweise zum Materialeinsatz

Packmitteleinsatz:
Die Verpackung ist auf das notwendige zweckdienliche Minimum zu beschränken.
Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial:
Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein (recyclingfähig). Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. Als Verpackung darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.

Richtlinien zur Abwicklung

Begleitpapiere:
Der Lieferschein muss enthalten:

  • zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben
  • Einsteck- und Erscheinungstermin
  • Auftraggeber der Beilage
  • Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv oder Version
  • Absender und Empfänger
  • Anzahl der Paletten (Jede Palette muss an jeder Stirn- und Längsseite mit einem entsprechenden Palettenzettel versehen sein; erforderlich für die
  • Zuordnung zum Lieferschein). Bei mehreren Paletten pro Lieferung muss eine Zuordnung gegeben sein (1 von 3, 2 von 3…).
  • Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
  • Stückzahl der Beilagen je Palette sowie Einzelgewicht der Beilage.
  • Raum für Vermerke